Vorsorge und Betreuungsrecht
Jeder kann durch einen Unfall, eine Erkrankung oder durch das Nachlassen der geistigen Fähigkeiten im Alter in eine Situation geraten, seine rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst erledigen zu können. Für diesen Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die eigenen Angelegenheiten geregelt werden können. So kann etwa durch eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson die nötige Unterstützung in rechtlichen Belangen erfolgen. Das Betreuungsrecht, das kürzlich vom BMJ reformiert wurde, sichert größtmögliche Selbstbestimmung und stellt die Wünsche der Betroffenen in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die der Betreuer bzw. die Betreuerin in einem genau festgelegten Aufgabenkreis trifft und umsetzt.
