Vorsorge und Betreuungsrecht

Jeder kann durch einen Unfall, eine Erkrankung oder durch das Nachlassen der geistigen Fähigkeiten im Alter in eine Situation geraten, seine rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst erledigen zu können. Für diesen Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die eigenen Angelegenheiten geregelt werden können. So kann etwa durch eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson die nötige Unterstützung in rechtlichen Belangen erfolgen. Das Betreuungsrecht, das kürzlich vom BMJ reformiert wurde, sichert größtmögliche Selbstbestimmung und stellt die Wünsche der Betroffenen in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die der Betreuer bzw. die Betreuerin in einem genau festgelegten Aufgabenkreis trifft und umsetzt.

 

Betreuungsrecht

Was bedeutet eine rechtliche Betreuung für mich? Wo kann ich die wesentlichen Informationen dazu erhalten? Wann benötige ich einen Betreuer, wie vermeide ich eine Betreuung durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht?